Schulungen · In Umsetzung, geplante Verfügbarkeit Q4 2026 – noch nicht verfügbar

Schulungen, die begleiten – und ein Nachweis, der Ihrem Betrieb gehört

Wissens-Bots von Company Chat beantworten heute Fragen aus Ihren eigenen Unterlagen – mit Quelle und Stand. Das geplante Schulungsmodul ist derselbe Bot, der zusätzlich zurückfragt: Es begleitet Ihren Betrieb bei der Erbringung von Schulungsnachweisen. Sie legen Unterlagen als Schulung fest und weisen sie Personen oder Abteilungen mit Fälligkeit zu; der Assistent fragt in einem Wissensgespräch nach, ob die Inhalte angekommen sind, und Ihre Organisation führt den Nachweis – mit Datum, Inhaltsversion und Prüfnummer. In Umsetzung, geplante Verfügbarkeit Q4 2026 – noch nicht verfügbar; Umfang und Termin können sich ändern.

Vom Wissens-Bot zur Schulung

Sie kennen den ersten Schritt schon: Ein Wissens-Bot antwortet aus den Unterlagen Ihres Betriebs, mit Quelle und Stand. Eine Schulung ist derselbe Bot – mit festgelegten Unterlagen, einem zugewiesenen Personenkreis, einer Fälligkeit und einem Nachweis am Ende. Deshalb kostet das Modul nichts extra: Es ist eine geplante Betriebsart einer Funktion, die jede Preisstufe enthält. Und deshalb liefern wir keine Schulungsinhalte – der Wissens-Bot hat noch nie eigene Inhalte mitgebracht.

Eine Grenze bleibt dabei scharf: Die Rückfrage zum Inhalt – „Was heißt das konkret an meinem Arbeitsplatz?“ – ist ein normaler, privater Chat mit dem Schulungs-Bot. Er wird nicht bewertet, zählt zu keinem Versuch, und sein Inhalt ist für Schulungs- und Org-Admins nicht einsehbar – es gelten die bestehenden Chat-Regeln. Dokumentiert wird erst, was eine Person im Wissensgespräch ausdrücklich mit „Antwort abgeben“ einreicht. Wo die private Unterhaltung endet und die Dokumentation beginnt, sagt das Produkt vor dem Gespräch – nicht danach.

Der Unterschied zu einem Lernmanagementsystem liegt deshalb nicht in der Durchführung, sondern in der Begleitung: Vor und nach dem Wissensgespräch steht ein Gesprächspartner bereit, der aus den Unterlagen des eigenen Betriebs antwortet – mit Quelle und Stand.

Der geplante Ablauf

Vorbereiten am eigenen Wissen, durchführen nach der Konfiguration des Schulungs-Verantwortlichen, nachweisen mit dem Beleg der Organisation – alles im Werkzeug, das Ihr Team ohnehin nutzt:

Animation des geplanten Ablaufs: Eine Schulung wird aus eigenen Unterlagen angelegt, die zugewiesene Person liest die Inhalte, der Assistent geht die Wissensfragen mit ihr im Gespräch durch, und die Organisation stellt den Nachweis mit Datum aus.

Die Fragen entstehen aus dem hinterlegten Material und tragen ein Belegzitat mit Fundstelle; freigegeben wird jede Frage von einem Menschen. Und das Wissen bleibt nach der Schulung abrufbar – wer Wochen später „Was galt nochmal für die Leiterprüfung?“ tippt, bekommt die Antwort aus derselben Quelle.

Die KI bewertet niemanden

Das ist keine Fußnote, sondern die Konstruktion – und sie gilt ohne Einschränkung. Die Durchführung ist standardisiert: hinterlegte Fragen mit festen Antwortmöglichkeiten – Einfachauswahl, Mehrfachauswahl, Wahr/Falsch –, hinterlegter Lösungsschlüssel, deterministischer Abgleich. So arbeiten Prüfungswerkzeuge seit Jahrzehnten; im Bewertungspfad ist kein KI-Modell beteiligt. Es fühlt sich an wie ein Gespräch, weil der Chat die Bedienoberfläche ist; bewertet wird nach dem Schlüssel, den Ihre Organisation hinterlegt hat. Und ein „nicht bestanden“ entsteht ausschließlich durch eine benannte Person – die Voreinstellung kennt ohnehin kein „bestanden“, sondern nur „abgeschlossen“ mit Datum.

Die KI ist Sparringspartner davor und danach. Bei der Vorbereitung beantwortet sie Fragen zum Inhalt – und nur zum Inhalt: Die Lösungsschlüssel liegen technisch außerhalb ihrer Reichweite, sie kennt sie nicht. Bei der Nachbereitung erklärt sie den Stoff und zeigt auf den passenden Abschnitt; einen Lösungsschlüssel liest sie nicht vor, sonst wäre die Wiederholung entwertet.

Der Zuschnitt folgt der KI-Verordnung: Systeme, die zur Bewertung von Lernergebnissen bestimmt sind, gelten dort als Hochrisiko-KI. Dieses Modul ist deshalb von Anfang an so geplant, dass die KI vorbereitet und begleitet – und die Bewertung bei deterministischen Regeln und bei Menschen bleibt.

Was geplant ist

Ihre Unterlagen, kein Kurskatalog
Die Betriebsanweisung, der Leitfaden der Fachkraft, das PDF der Berufsgenossenschaft – was heute schon Bot-Wissen sein kann, wird zur Schulung. Company Chat ist kein Lernmanagementsystem und liefert keine Inhalte.
Wissensgespräch statt Klick-Quiz
Der Chat ist die Bedienoberfläche: Der Assistent stellt die hinterlegten Fragen, fragt bei mehrdeutigen Antworten nach und formuliert eine unklare Frage auf Bitte einmal anders. Er hält Antworten fest – bewertet wird nach dem hinterlegten Lösungsschlüssel, nicht von der KI.
Zuweisung mit Fälligkeit
Schulungen werden Personen oder Abteilungen zugewiesen, mit Frist, Wiederholungsintervall und Erinnerungen. Wer neu anfängt, sieht seine Einarbeitung als Liste mit Stand.
Nachweis Ihrer Organisation
Über den Abschluss entsteht ein Dokument, das Ihre Organisation ausstellt – mit Person, Gegenstand, Inhaltsversion, Datum und Prüfnummer. Company Chat erscheint als Werkzeug im Fuß, nie als Prüfstelle.
Benannte Ansprechperson
Jede Schulung führt eine verantwortliche Person mit Funktion und Kontaktweg – für Rückfragen, die ein KI-Assistent nicht beantworten darf. Die Begleitung im Chat ergänzt die menschliche Verantwortung, sie ersetzt sie nicht.
Im Preis enthalten
Kein Zusatzmodul, keine Mehrkosten: Die Schulung ist als Betriebsart des Wissens-Bots geplant – und folgt damit der bestehenden Regel, dass alle KI-Funktionen enthalten sind.

Was es ausdrücklich nicht ist

Ehrlich abgegrenzt, bevor es der Auditor tut – jede dieser Auslassungen ist eine Entscheidung, keine Lücke:

  • Kein Lernmanagementsystem und keine Kursbibliothek: Wir liefern keine Schulungsinhalte und übernehmen keine Verantwortung für deren Richtigkeit oder Aktualität – die liegt bei Ihrer Organisation.
  • Kein Zertifikat von Company Chat: Der Nachweis ist ein Beleg Ihrer Organisation über die Durchführung – kein staatlich anerkannter Abschluss, keine Personenzertifizierung, kein Befähigungsnachweis. Die Identität der antwortenden Person wird nicht festgestellt.
  • Kein Ersatz für Unterweisungen mit praktischem Teil: Wo eine Vorschrift Präsenz oder Übung verlangt – Ersthelfer, Brandschutzhelfer mit Löschübung, Stapler, Ladungssicherung –, ersetzt das Gespräch die Unterweisung nicht. Es taugt zur Vorbereitung; die Präsenzunterweisung wird als extern erbracht nachgetragen.
  • Keine Überwachung: kein Proctoring, keine Kamera, keine Emotions- oder Aufmerksamkeitsanalyse, keine Ranglisten, keine Bestenlisten.
  • Keine automatischen Konsequenzen: Aus einem Ergebnis folgt im Produkt nichts außer der Möglichkeit zur Wiederholung.

So ist es für Betriebsrat und Datenschutz geplant

Ein Modul, das Schulungsabschlüsse namentlich festhält, ist eine Leistungserfassung – das sagen wir offen, statt pauschal Entwarnung zu geben. Deshalb ist die Beteiligung nicht Kleingedrucktes, sondern Konstruktionsprinzip:

  • Ab Werk aus: Das Modul wäre je Organisation freizuschalten. Beim Einschalten bestätigt der Arbeitgeber, dass die Arbeitnehmervertretung beteiligt wurde oder keine besteht – mit Name und Zeitpunkt im Audit-Log, wie heute schon bei Org-Chart und Präsenz.
  • Voreinstellung ist der Nachweismodus: gespeichert wird „abgeschlossen“ mit Datum und Fälligkeit – ohne Punktzahl, ohne Zeitmessung, ohne Antworttexte für den Arbeitgeber.
  • Punkte, Zeiten und namentliche Einzelergebnisse sind getrennte Schalter, jeder ab Werk aus und jede Änderung mit Person und Zeitpunkt protokolliert.
  • Ein „nicht bestanden“ entsteht ausschließlich durch eine benannte Person – nie durch die KI (der Abschnitt oben erklärt, warum).
  • Gruppenauswertungen erst ab fünf Personen – darunter zeigt die Auswertung keine Zahlen.
  • Jede Person sieht jederzeit vollständig, was über sie gespeichert ist und wer es sehen kann, und kann einer Einschätzung widersprechen.

Ob und wie Ihr Betrieb das Modul einsetzt und welche Vereinbarungen er dazu trifft, entscheidet er selbst – wir treffen diese Entscheidung nicht und geben keine Rechtsberatung. Was die Verwaltung heute sieht, steht Punkt für Punkt auf Sicherheit & Datenschutz.

Wofür sich das eignet – und wofür nicht

Geplant ist das Modul für Betriebe ohne eigenes Schulungssystem, die drei Dinge brauchen: dokumentieren, dass unterwiesen wurde; erkennen, ob es angekommen ist; Fälligkeiten im Blick behalten. Typische Fälle: die jährliche Datenschutz-Unterweisung, die Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen, Prozess- und Produktwissen – und die Einweisung in den Umgang mit KI im eigenen Betrieb, dokumentiert im selben Werkzeug.

Nicht geeignet ist es, wo fertige, rechtlich gepflegte Kursinhalte gekauft werden sollen oder ein praktischer Teil vorgeschrieben ist. Beides sagen wir auch im Produkt, nicht nur hier.

Häufige Fragen

Ab wann ist das Schulungsmodul verfügbar?

Das Modul ist in Umsetzung – es wird gebaut, die geplante Verfügbarkeit ist Q4 2026, und heute ist es noch nicht verfügbar. Der Zeitraum ist eine Absicht, keine Zusage: Umfang und Termin können sich ändern. Es gibt keine Vorbestellung und keine Warteliste; sobald das Modul verfügbar ist, steht es in der Funktionsübersicht und im Changelog.

Bewertet die KI unsere Mitarbeitenden?

Nein – sie kann es nicht. Die Fragen sind geschlossen (Einfachauswahl, Mehrfachauswahl, Wahr/Falsch) und werden deterministisch gegen den Lösungsschlüssel abgeglichen, den Ihre Organisation hinterlegt hat; im Bewertungspfad ist kein KI-Modell beteiligt. Ein „nicht bestanden“ entsteht ausschließlich durch eine benannte Person – die Voreinstellung kennt ohnehin nur „abgeschlossen“ mit Datum. Automatische Konsequenzen gibt es nicht.

Was sieht die Führungskraft?

In der Voreinstellung: ob und wann eine zugewiesene Schulung abgeschlossen wurde – mehr nicht. Keine Punktzahlen, keine Bearbeitungszeiten, keine Antworttexte, kein Vergleich zwischen Personen. Punkte, Zeiten und namentliche Einzelergebnisse wären getrennte Schalter, ab Werk aus und beim Einschalten protokolliert. Jede Person sieht vollständig, was über sie gespeichert ist.

Ersetzt das unsere Präsenzunterweisung?

Nicht überall. Wo eine Vorschrift einen praktischen Teil verlangt – Ersthelfer, Brandschutzhelfer mit Löschübung, Stapler, Ladungssicherung –, ersetzt das Gespräch die Unterweisung nicht. Dort dient es der Vorbereitung, und die Präsenzunterweisung wird als extern erbracht nachgetragen. Wo reine Wissensvermittlung genügt, ist das Gespräch mit Rückfragemöglichkeit und benannter Ansprechperson geplant.

Liefern Sie die Schulungsinhalte?

Nein, und das ist Absicht – ein Wissens-Bot hat noch nie eigene Inhalte mitgebracht. Ihr Betrieb bringt die eigene Unterlage mit – die Betriebsanweisung, den Leitfaden, das Dokument der Berufsgenossenschaft. Der Assistent fragt im Gespräch nach, ob sie angekommen ist, und Ihre Organisation führt den Nachweis. Für gepflegte Kursinhalte mit Aktualisierungszusage bleiben die darauf spezialisierten Anbieter die richtige Adresse.

Bekommen Mitarbeitende ein Zertifikat?

Es entsteht ein Nachweis, den Ihre Organisation ausstellt – ein Beleg, dass die Person die Inhalte bearbeitet und die Fragen beantwortet hat. Er ist kein staatlich anerkannter Abschluss, keine Personenzertifizierung und kein Befähigungsnachweis; die Identität der antwortenden Person wird über die Anmeldung hinaus nicht festgestellt. Genau das steht als Pflichthinweis auf jedem Dokument.

Was ist mit dem Betriebsrat?

Das Modul erhebt bewusst personenbezogene Abschlussdaten und ist deshalb so geplant, dass die Beteiligung nicht wegargumentiert, sondern eingebaut ist: ab Werk aus, Freischaltung nur mit protokollierter Bestätigung, dass die Arbeitnehmervertretung beteiligt wurde oder keine besteht, jede Schalteränderung mit Person und Zeitpunkt im Audit-Log. Ob und in welcher Form Ihr Betrieb eine Vereinbarung dazu trifft, entscheiden Sie – wir geben dazu keine rechtliche Einschätzung ab.

Was kostet das Modul?

Es ist als Bestandteil von Company Chat geplant – im Preis enthalten, kein Zusatzmodul, keine Mehrkosten. Die Gespräche laufen wie alles andere über das Inklusiv-Kontingent der Organisation.

Hilft das bei der KI-Kompetenz nach Art. 4 der KI-Verordnung?

Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, die KI einsetzen, die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen – ein Zertifikat oder eine bestimmte Schulungsform verlangt die Norm nicht. Wer Company Chat einführt, kann mit dem geplanten Modul die Einweisung zum eigenen Werkzeug dokumentieren: Regeln des Betriebs, Grenzen des Assistenten, Umgang mit unsicheren Antworten. Was in Ihrem Fall angemessen ist, klären Sie selbst – das ist keine Rechtsberatung.

Heute testen, was es heute gibt

Das Schulungsmodul ist noch nicht verfügbar. Wissens-Bots, Microsoft 365 und alle übrigen Funktionen können Sie jetzt kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten – und Fragen zum geplanten Modul beantworten wir per E-Mail.